Was versteht man unter ‘Rasse’?

Der Begriff der Rasse wird im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verwendet:

Artikel 3

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Auch das deutsche Strafgesetzbuch verwendet den Begriff der Rasse:

Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Die Anthropologie definiert Rassen als Gruppen von Individuen mit einer bestimmten, normalen und erblichen Merkmalskombination, die vor allem die Gestalt, aber auch andere Erbmerkmale betreffen kann. Im Regelfall sind diese Unterschiede entweder auf eine Anpassung durch Selektion oder Gendrift zurückzuführen, wobei eine zumindest zeitweilige Isolation von anderen Formgruppen anzunehmen ist.

Aus politischen Beweggründen hat man in den vergangenen Jahrzehnten versucht, von diesem Begriff abzukommen. In der Biologie verwendet man heute überwiegend den Begriff der Unterart. Allerdings zeigen wissenschaftliche Untersuchungsergebnisse insbesondere bei der Humangenetik immer wieder, dass der anthropologische Rassebegriff offensichtlich naturwissenschaftliche Grundlagen besitzt.

Manche Anthropologen unterscheiden von drei „Großrassen“(Europide, Negride und Mongolide), andere dagegen, wie Boyd (1950-56), in 4 (Europide,  Negride, Mongolide, Australide). (Im englischen wird “caucasoid” statt “europid” verwendet.)

Darüber hinaus gibt es eine Anzahl weiterer Versuche, Rasseneinteilungen vorzunehmen. Im 18. Jahrhundert prägte der schwedische Anthropologe Linne den Begriff der “nordischen Rasse”. Der deutsche Anthropologe Hans F. K. Günther unterteilte die europäische Bevölkerung in sechs Rassen: die nordische, die westische, die dinarische, die ostische, die ostbaltische und die fälische Rasse. In der Gegenwartsforschung befaßt sich die Anthropologie nicht mehr mit diesen Untereinteilungen.

Während die Forschung heute Erkenntnisse über die Existenz von genetischen Unterschieden zwischen den Rassen bestätigt hat, wurden keine Untersuchungen hinsichtlich einer Unterscheidung innerhalb von Unterrassen durchgeführt oder Hinweise daraufhin gefunden bzw. publiziert.